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Die staatliche Anerkennung von Fernstudiengängen

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Jeder Fernstudienanbieter, der in Deutschland einen Lehrgang oder kompletten Studiengang anbieten möchte, muss sich in der Regel mit der Zentralstelle für Fernunterricht, kurz ZFU, auseinander setzen. Die ZFU hat die Aufgabe der Überprüfung von Fernstudiengängen und kontrolliert, ob die Studiengänge den Vorgaben des Gesetzes zum Schutze der Teilnehmer am Fernunterricht entsprechen. Es ist dabei egal ob es sich um ein akademisches oder nicht-akademisches Fernstudium handelt. Bevor der Lehrgang in Deutschland angeboten werden darf, muss die Zentralstelle für Fernunterricht diesen prüfen und zulassen. Welche Kurse werden nicht von der Zentralstelle für Fernunterricht überprüft? Eine Ausnahme bilden Fernlehrgänge, die sich ausschließlich mit

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